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   BGH, 16.09.1980 - 1 StR 465/80   

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https://dejure.org/1980,4456
BGH, 16.09.1980 - 1 StR 465/80 (https://dejure.org/1980,4456)
BGH, Entscheidung vom 16.09.1980 - 1 StR 465/80 (https://dejure.org/1980,4456)
BGH, Entscheidung vom 16. September 1980 - 1 StR 465/80 (https://dejure.org/1980,4456)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücktritt vom Versuch des Haupttäters und minderschwerer Fall beim Gehilfen einer Raubtat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.04.1976 - 5 StR 481/75

    Auswirkungen des Fehlens konkreter Verdachtsanhaltspunkte in Anklageschrift und

    Auszug aus BGH, 16.09.1980 - 1 StR 465/80
    Dabei handelt es sich um eine zulässige ergänzende Feststellung zu der Sachverhaltsschilderung auf UA S. 7, die - da die Urteilsgründe eine Einheit darstellen - auch im Rahmen der rechtlichen Würdigung noch getroffen werden konnte (BGH, Urteil vom 30. April 1976 - 5 StR 481/75).
  • BGH, 03.07.1984 - 4 StR 317/84

    Strafbarkeit wegen eines räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer in Tateinheit mit

    Dies ist bei der gebotenen Gesamtabwägung zu berücksichtigen (BGH StrVert 1981, 73; BGH, Beschluß vom 16. September 1980 - 1 StR 465/80).
  • BGH, 09.07.1986 - 2 StR 260/86

    Unterschiedliche Beurteilung des Vorliegens eines minder schweren Falls bei

    Die Strafe eines Tatbeteiligten ist unabhängig von der Bestrafung anderer Beteiligter nach dem Maß seiner Schuld festzusetzen (BGH, Beschlüsse vom 16. September 1980, 1 StR 465/80, und vom 6. November 1984, 4 StR 577/84, vgl. auch Dreher/Tröndle, StGB, 42. Auflage, RdNr. 4 zu § 46).
  • BGH, 20.03.1984 - 5 StR 123/84

    Voraussetzungen eines minder schweren Falles

    Ob ein minder schwerer Fall vorliegt, ist im Hinblick auf jeden Teilnehmer nach dem Gewicht seines eigenen Tatbeitrages selbständig zu prüfen (vgl. BGH Urteil vom 7. Februar 1980 - 4 StR 525/79 -, mitgeteilt bei Holtz MDR 1980, 453 f; Beschluß vom 16. September 1980 - 1 StR 465/80).
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